Montag, 07.01.2019
Durchsetzung von Bildrechten ohne finanzielles oder rechtliches Risiko?
von greatif
Fast jeder professionelle oder ambitionierte (Hobby-)Fotograf, der seine Werke auch im Internet veröffentlicht, kennt das Problem: Bilder, die man mit viel Aufwand erstellt hat, werden einfach von anderen kopiert und verwendet, ohne dass diese hierfür eine Erlaubnis einholen geschweige denn eine Lizenz erwerben. Zudem erfolgt die unerlaubte Verwendung der Bilder meist auch noch in Gewinnerzielungs- bzw. Gewinnsteigerungsabsicht. Die unberechtigten Verwender wollen sich also zu Lasten des Fotografen bereichern oder zumindest in irgendeiner Weise besserstellen. Umgangssprachlich werden solche Fälle als sog. "Bilderklau" bezeichnet, juristisch handelt es sich dabei um Urheberrechtsverletzungen.
Es stellt sich also die Frage, wie geschädigte Fotografen gegen solche Urheberrechtsverletzer vorgehen können.
Ein Lösung dafür möchte das Unternehmen COPYTRACK anbieten, das damit wirbt, sich ohne finanzielles oder rechtliches Risiko für die Bildrechte von Fotografen einzusetzen und global für deren Durchsetzung zu kämpfen.
COPYTRACK trägt Ihr komplettes Risiko
Den Vorteil der eigenen Dienstleistung gegenüber anwaltlicher Rechtsverfolgung sieht Copytrack u.a. darin, dass ein Anwalt nicht mehrere Fälle gleichzeitig bearbeiten könne und man im Falle des Obsiegens möglicherweise einen Kunden verprelle.
Trotz dieser fragwürdigen Argumentation steht jedenfalls unter dem Strich die Message, der Fotograf habe mit Copytrack die Möglichkeit, risikolos und global gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.
Ob dem so ist, haben wir über einen Zeitraum von mehreren Monaten getestet.
Anmeldung und Suche
Nach der Anmeldung auf https://www.copytrack.com/de hat man dann die Möglichkeit, sog. "Sammlungen" anzulegen und dort Bilder hochzuladen, nach denen im Internet gesucht werden soll. Das Bild-Limit liegt zunächst bei 1.000 Bildern, kann jedoch auch erweitert werden. Sammlungen und einzelne Bilder können verschlagwortet, d.h. mit sog. Tags versehen werden. Außerdem lassen sich Domains whitelisten, um diese von der Suche auszunehmen.
Bereits kurz nachdem wir Bildmaterial hochgeladen und unsere Whitelist eingerichtet hatten, lieferte die Suche tatsächlich mehrere Treffer.
Für jeden Treffer muss der Nutzer dann zunächst zu überprüfen, ob tatsächlich eine Übereinstimmung zwischen dem hochgeladenen und dem gefundenen Bild vorliegt und ob es sich ggf. um eine legale oder illegale Verwendung handelt.
Stellt sich letztlich die Verwendung eines gefundenen Bildes als illegal heraus, kann der Nutzer dann einen Fall eröffnen und Copytrack damit beauftragen, dem Verletzer ein Nachlizenzierungsangebot zu unterbreiten. Den Verlauf der jeweiligen Fallbearbeitung kann der Nutzer unter "Fälle" / "Bearbeitung" einsehen.
Die Fälle
Nach kurzer Zeit lagen drei Bild-Funde, für die wir jeweils (selbst) keine Lizenz vergeben hatten. Jedes der Bilder wurde dabei für kommerzielle Zwecke genutzt. Entsprechend wurden von uns drei Fälle eingerichtet. Im ersten Fall wurde eines unserer Bilder von einem Restaurant- und Hotelführer genutzt, im zweiten Fall von einem Hochzeitsportal und im dritten Fall von einer Investment und Management Firma in Spanien.
Die Fallbearbeitung
Nach Eröffnung eines Falles wird von Copytrack zunächst ein Nachlizenzierungsangebot an den jeweiligen Verletzer versendet. Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, wird danach eine E-Mail zur Erinnerung versendet.
Im Fall des Restaurant- und Hotelführers stellte sich im Zuge dessen heraus, dass das Bild von einem zur Nutzung berechtigten Gastronomiebetrieb dorthin weitergereicht wurde. Die Angelegenheit wurde daraufhin einvernehmlich geklärt und der Fall geschlossen.
Im Fall des Hochzeitsportals erfolgte weder auf das Nachlizenzierungsangebot noch auf die Erinnerungs-E-Mail hin eine Reaktion. Copytrack teilte uns daraufhin mit, dass das Angebot ausgelaufen sei und der Fall jetzt überprüft und die nächsten Schritte eingeleitet würden. Etwa ein halbes Jahr nach Einrichtung des Falles teilte Copytrack uns dann weiter mit:
Leider müssen wir die Nachverfolgung einstellen, da wir keine ladungsfähige Adresse des Opponenten ausfindig machen konnten. Sollten Sie in der Lage sein, eine Postadresse ausfindig zu machen, dann lassen Sie uns diese gerne gemeinsam mit einem Quellenlink zukommen, dann können wir den Fall gerne wiedereröffnen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir setzten Copytrack daraufhin in Kenntnis, dass sich durch eine dreiminütige Recherche im Handelsregister die Anschrift und der vollständige Name des Geschäftsführers der betreffenden Gesellschaft feststellen ließ. Copytrack sah dennoch keine Möglichkeit, um eine Zustellung zu bewirken und stellte sich letztlich auf den Standpunkt:
Wir haben bereits versucht, unser Nachlizenzierungsangebot an die Anschrift, die im Handelsregister angeführt ist, zu versenden. Da diese nicht angekommen ist, müssen wir davon ausgehen, dass dort niemand unsere Post entgegennimmt. Des Weiteren ist die im Handelsregister angeführte Anschrift mit einem Vermerk "Ohne Gewähr", was durchaus bedeuten kann, dass diese Adresse nicht mehr gültig ist.
Wir kennen die Privatanschriften der Geschäftsführer nicht, und können keine Kosten für die Recherche dieser aufnehmen. Solltest du diese herausfinden können, können wir den Fall gern wieder aufnehmen. Ansonsten können wir dir gern anbieten, dir die gesicherten Beweise zukommen zu lassen, dann könntest du dem ganzen selbst nachgehen.
Über ein halbes Jahr nach Eröffnung des Falles wurde dieser dann einfach geschlossen.
(Einem anwaltlichen Vertreter wäre wohl klar gewesen, dass es einen zumindest abmahnfähigen Verstoß sowohl gegen die Vorschriften des HGB als auch des UWG darstellt, wenn eine im Handelsregister hinterlegte Anschrift nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Dann wäre wohl auch klar gewesen, dass nach den Vorschriften über die förmliche Zustellung (§§ 166 bis 195 ZPO) gem. § 177 ZPO das Schriftstück der Person, der zugestellt werden soll (hier an den Geschäftsführer einer GmbH gem. §§ 35 Abs. 1 S. 1, 37 Abs. 1 S. 1 GmbHG), an jedem Ort übergeben werden kann, an dem sie angetroffen wird - also auch an der Privatanschrift des GmbH-Geschäftsführers; diese wiederum wäre dann wohl zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen - unter Vorlage des Nichtzustellungsvermerks - bei entsprechenden Behörden ermittelt worden. Entsprechende Kosten wären dem Verletzer wohl als Rechtsverfolgungskosten auferlegt worden.)
Auch jedem Nicht-Juristen dürfte klar sein, dass sich eine Gesellschaft nicht einfach hinter einer falschen Adresse im Handelsregister verstecken kann, um der Geltendmachung berechtigter Ansprüche zu entgehen.
Copytrack möchte aber offenbar schlichtweg gerade kein (Kosten-)Risiko für seine Nutzer übernehmen, sondern sich auf das Versenden von Nachlizenzierungsangeboten und ggf. entsprechenden Erinnerungs-E-Mails beschränken.
Im Fall der spanischen Investment und Management Firma teilte uns Copytrack etwa zwei Monate nach Eröffnung des Falles mit:
This is a private, non commercial webpage. COPYTRACK does not pursue claims against private individuals.Therefore, we are unable to accept this claim.
Eine erstaunliche Einschätzung, denn besagte Firma wirbt auf der betreffenden Internetpräsenz mit dem Text:
Als Unternehmensberatungsgesellschaft bietet ... speziell deutschen Unternehmern und Investoren integrale Lösungen bei Firmengründungen, Geschäftsexpansionen und Vermögensbetreuung in Spanien und Lateinamerika an, da wir in beiden Rechtsgebieten zuhause sind.
... ist Ihr Experte auf Gebieten wie Immobilien-, und Unternehmensinvestitionen, Projektentwicklungen und -management, erneuerbare Energien, Finanzinvestitionen und auch, insbesondere, auf dem Fachgebiet des länderübergreifenden Steuerwesens (Doppelbesteuerungsabkommen).
Kurzum: Kommerzieller geht's gar nicht.
Wir teilten Copytrack dementsprechend mit:
... is not a private, non commercial webpage. On the website is written, that this "COMPANY" is a "Unternehmensberatungsgesellschaft", in english "management consultancy company". This IS a commercial company.
Daraufhin wurden dann doch zunächst ein Nachlizenzierungsangebot sowie später eine Erinnerungs-E-Mail versendet, die leider auch hier ohne Erfolg blieben. Etwa drei Monate nach Eröffnung des Falles wurde uns dann mitgeteilt, dass nun die nächsten Schritte eingeleitet würden.
Nachdem in der Folgezeit "nächste Schritte" nicht feststellbar waren, fragten wir - sieben Monate nach Eröffnung des Falles und vier Monate nach dem Auslauf des Nachlizenzierungsangebotes - nach dem Sachstand. Copytrack teilte uns daraufhin mit:
Wir würden nun rechtliche Schritte gegen den Bildverwender einleiten.
Hierfür sollten wir zunächst mehrere Rechnungen für das betreffende Lichtbild vorlegen, da der Fall nun auch vor Gericht gehen könne.
Wir fragten daraufhin nach, ob dies bedeutet, dass in den letzten Monaten einfach nichts passiert ist. Zugleich erlaubten wir uns den Hinweis, dass (nach deutschem Recht) im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung die richterliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO auch möglich ist, ohne dass es der Vorlage einer konkret erteilten Lizenz bedarf (Stichwort: Lizenzanalogie).
Auf unsere Nachfrage hin entschuldigte man sich dann für "die Verzögerung der Bearbeitung" und bestand zugleich auf die Vorlage konkreter Lizenzen.
An dieser Stelle war für uns dann die Angelegenheit beendet, denn im Hinblick auf die geschilderten vorangegangenen Erfahrungen, haben wir uns entschlossen keine geschäftsinternen Unterlagen an Copytrack zu überlassen.
Fazit:
Die Copytrack-Search-Engine arbeitet tatsächlich sehr gut und stellt ein komfortables Instrument dar, um unerlaubte Bildkopien im Internet ausfindig zu machen. Die Kommunikation mit den Copytrack-Mitarbeitern über die interne Chat-Funktion ist sehr schnell, sehr freundlich und vor allem auch individuell (d.h. man erhält keine standardisierten Antwort-Textbausteine). Die Mitarbeiter sind jedoch nicht juristisch geschult und halten im Zweifel Rücksprache mit dem "Legal Team" - was auch immer sich dahinter verbergen mag... Die Copytrack-Plattform an sich wäre also gut geeignet, um Urheberrechtsverletzungen zu finden und effektiv zu verfolgen.
Die eigentliche Fallbearbeitung ist allerdings, wie die geschilderten Erfahrungen zeigen, aus unserer Sicht wenig seriös. Das dahinterstehende Geschäftsmodell ist offenbar nicht darauf ausgerichtet, Urheberrechtsverletzungen tatsächlich konsequent(!) zu verfolgen, sondern mit wenig Aufwand, d.h. durch Versenden eines Nachlizenzierungsangebotes und einer Erinnerungs-E-Mail, Geld zu verdienen. Wenn der Einsatz von Copytrack für die Bildrechte des Fotografen bereits dann endet, wenn irgendwo eine falsche Adresse hinterlegt ist oder wenn nach Ablauf eines Nachlizenzierungsangebotes einfach nichts mehr passiert, dann kann nicht von Interessenswahrnehmung geschweige denn von Rechtsverfolgung sprechen.
Es wäre sogar zu überlegen, ob man sich nicht vielleicht selbst dadurch schadet, wenn man Rechteverletzer durch derartige Nachlizenzierungsangebote quasi "warnt" und dadurch eine ggf. spätere anwaltliche Rechtsverfolgung zumindest erschwert.
Wer als Fotograf seine berechtigten Ansprüche gegenüber Rechtsverletzern seriös durchsetzen möchte oder ggf. sogar muss, für den bleibt die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe alternativlos.
17 Kommentare
greatif
27.07.2023, 20:18
Hallo Christian,
in diesem Artikel geht es ja schwerpunktmäßig um die "Durchsetzung von Bildrechten" und nicht um das Auffinden von Verwendungen im Internet. Und hier wirbt Copytrack eben dafür, sich ohne finanzielles oder rechtliches Risiko für die Bildrechte von Fotografen einzusetzen und global für deren Durchsetzung zu kämpfen. (Im Übrigen haben wir ja auch in unserem Fazit festgestellt, dass die Copytrack-Search-Engine tatsächlich sehr gut arbeitet und ein komfortables Instrument darstellt, um unerlaubte Bildkopien im Internet ausfindig zu machen.) Dieses Durchsetzen von Ansprüchen aus unberechtigten Verwendungen über Copytrack funktioniert nach unseren Erfahrungen - und wie die Kommentare zeigen auch zahlreicher anderer Nutzer - leider nicht zufriedenstellend.
Was wir jedenfalls bestätigen können ist die gravierende Zunahme von Urheberrechtsverletzungen in den letzten Jahren.
MaxFlags GmbH
27.07.2023, 19:29
Ich bin Gründer und Geschäftsführer der MaxFlags GmbH, und vertreibe europaweit Flaggen und Fahnen in fünf Onlineshops. Copytrack nutze ich seit einigen Wochen für 15000 Produktfotos. Das mein Unternehmen von Bilderklau betroffen ist, war mir/uns nicht neu. Welche Dimensionen der Diebstahl über die letzten Jahre angenommen hat, war mir aber überhaupt nicht klar.
Copytrack findet unfassbar viele Onlineshops, Nachrichten- und Firmen-Webseiten mit unserem Bildmaterial. Bisher haben wir nur die Webseiten angeschrieben, die uns in der Google Suche als Konkurrenz-Seiten aufgefallen sind, bei einer Suche nach den Keywords zu denen wir ranken möchten (z. B. Norwegen Flagge). Onlineshops haben wir freundlich inkl. Fristsetzung mit der Bitte um Löschung oder Nachlizenzierung durch uns per E-Mail angeschrieben. Nach Fristablauf haben wir einen DMCA Takedown Request bei Google eingereicht, damit der betreffende Onlineshop nicht mehr mit uns in der Google Suche konkurrieren kann. Jeder dieser Vorgänge ist so was von ätzend und zeitraubend. Viele E-Mails werden einfach nicht beantwortet, oder Google fordert zusätzliche Belege für die Urheberschaft etc... Copytrack ist für uns eine unheimliche Zeitersparnis.
Aus Erfahrungen mit anderen Rechtsstreitigkeiten (kein Fotoklau) kann ich nicht empfehlen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Eine Rechtsschutzversicherung, mit der man proaktiv klagen kann, ist mir nicht bekannt. Ich kenne nur Versicherungen mit Selbstbeteiligung pro Fall, die Leistungen erbringen, wenn man selbst verklagt wird. Ich würde immer einen DMCA Takedown Request bevorzugen. Tipp: Nach "dmca dashboard" bei Google suchen.
Beste Grüße,
Christian Radny
Marcus Lausch
21.06.2022, 20:43
Funktioniert überhaupt nicht gut. Als Webdesigner habe ich für eine Webseite die Bilder lizenziert und als Portfolio ein Screenshot der Startseite. Jetzt der Witz, das ist nur als Button drin. Die Grafik hat 320 x 200 px. Dadurch das ja aber nicht um das Bild geht, sondern die gesamte Webseite im Screenshot drin ist, kann man sich vorstellen, wie klein das Bild ist. Die Welt verblödet ohne Ende.
greatif
24.02.2020, 11:35
Hallo Michael,
vielen Dank für Deine Schilderung. In Deinem Fall scheinen wohl zumindest in der Vergangenheit einige Fälle erfolgreich durch Copytrack erledigt worden zu sein. In unseren eigenen Angelegenheiten war die Bearbeitung eröffneter Fälle von Anfang an nicht zufriedenstellend. So ist auch der Tenor des feedsbacks, das wir zu diesem Thema erhalten haben. Gleichwohl zeigen offenbar auch Deine Erfahrungen, dass es sich um kein seriöses Geschäftsmodell handelt, sodass es im Ergebnis dabei bleiben muss, dass man besser beraten ist, (gleich) anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man Urheberrechtsverletzungen konsequent verfolgen möchte.
Michael Döring
24.02.2020, 10:40
Ich habe vor kurzem meine Bilder bei copytrack in Ermangelung von Ergebnissen seit über 12 Monaten gelöscht.
Nach schnellen Anfangserfolgen in den Jahren 2017 und 2018 konnte ich seit Januar 2019 keinerlei Zahlung mehr verzeichnen.
Es sind Fälle aus den Jahren 2017 bis 2019 offen ohne das irgendein Fortschritt erzielt wurde.
Nach dem die letzte Meldung ("eingereichter Fall") 2020 vier Wochen ohne jede Bearbeitung blieb habe ich die Konsequenz gezogen.
Wozu wöchentlich Funde prüfen (bis zu 50), die zu 90 und mehr Prozent keine Erfolgsaussicht haben (das könnte copytrack maschinell regeln), wenn die verwertbaren Funde keinen Fortschritt und keine Ergebnisse mehr bringen?
Da schmeißt man schlechtem Geld (mangelnder Erfolg) gutes hinterher (Arbeitszeit).
Fazit:
Es macht zur Zeit nicht den Eindruck, dass copytrack noch seiner Arbeit nachgeht.
greatif
14.02.2020, 13:09
Hallo Stefan,
wir sind mittlerweile auch endgültig davon abgekommen, derartige Dienste auszuprobieren. Rechteverfolgung und -durchsetzung ist praktisch immer mit (insb. finanziellem) Aufwand verbunden, sodass Dienste, die dies für "lau" übernehmen wollen, schon deshalb nicht seriös arbeiten können. Es bleiben aus unserer Sicht im Grunde zwei Möglichkeiten: Eine gewerbliche Rechtschutzversicherung abzuschließen und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder sein Bildmaterial durch eine seriöse Bildagentur vermarkten zu lassen, welche dann auch Rechtsverletzugen verfolgt bzw. verfolgen lässt. Für Hochzeitsfotografen, die schwerpunktmäßig Bildmaterial nach individuellen Kundenaufträgen liefern, bietet sich wohl leider nur die erste Möglichkeit an.
Eure Bilder auf https://www.hessbeck.de/ gefallen uns übrigends sehr gut. :-)
Stefan Becker
14.02.2020, 12:12
Ich kann die Erfahrungen sowohl im Beitrag als auch in den Kommentaren ebenfalls bestätigen. Es gibt in Summe kaum eine nennenswerte Erfolgsquote bei den eingereichten Fällen. Ich habe offene Fälle, die sich bis dato über mehr als 1 Jahr hinziehen. Letztlich scheint das Geschäftsmodell hier tatsächlich auf "wenig Aufwand, mit maximaler Marge" zu sein. Ich gehe davon aus, dass Copytrack genauso unbedeutend werden wird wie zuvor Lapixa, die das gleiche Geschäftsmodell verfolgen.
greatif
27.11.2019, 00:05
Hallo Willy,
das, was Du schilderst, bestätigen uns (neben unseren eigenen Erfahrungen) sehr viele Fotografen, die Copytrack nutzen bzw. genutzt haben.
Unserer Meinung nach sollte man deshalb nicht nur bei komplexen oder größeren Urheber- und/oder Nutzungsrechtvergehen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, sondern gleich von Anfang an in jeder Angelegenheit dieser Art, in der man seine Rechte durchsetzen möchte.
Willy Randt
26.11.2019, 15:51
Hallo,
meine Erfahrungen sind ebenfalls eher negativ: die Verfahren ziehen sich unendlich hin. Nix passiert und wenn doch, hat man mehrfach angeschrieben.
Bei mir zieht sich ein Fall seit 2016 in unerträglichem Schneckentempo hin. Bei komplexen oder größeren Urheber- und/oder Nutzungsrechtvergehen
empfehle ich, einen Fachanwalt zu suchen um effektiver und schneller zum Ziel zu kommen.
greatif
15.08.2019, 00:34
Hallo Martin,
das ist ein sehr interessanter Punkt, den Du da ansprichst.
Tatsächlich haben wir auch schon von Fällen gehört, in denen "Fotografen" ihre "Werke" zunächst auf entsprechenden Plattformen unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben, diese Bilder dort irgendwann verschwanden und dann nach einiger Zeit von Verwendern ein Lizenzschadenersatz bzw. eine entgeltliche Nachlizenzierung sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt wurde. Durchaus denkbar, dass dies ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen könnte. Es müsste sich jedoch wohl zumindest die Absicht belegen lassen, dass hierdurch die Verwender finanziell geschädigt werden sollten. Jedenfalls ist so etwas wenig seriös.
Wenn die Copytrack-Plattform hierfür missbraucht werden sollte, läge die Verantwortlichkeit dafür jedoch aus unserer Sicht zumindest weit überwiegend bei den entsprechenden Nutzern, denn diese müssen Angaben zu ihren Bildern machen und können z.B. auch White-Listen erstellen. Ob die Nutzer richtige oder falsche Angaben machen und ob ein bestimmtes Bild schon einmal auf irgendeiner Plattform eingestellt war, dürfe sich für Copytrack nur schwerlich überprüfen lassen.
Deine Überlegung bestätigt jedoch die Notwendigkeit, für jedes verwendete fremde Bild einen Quellennachweis (z.B. durch Screenshot) zu führen, um im Zweifelsfall die ordnungs- bzw. lizenzgemäße Verwendung nachweisen zu können.
martin mueller
14.08.2019, 18:30
lustig ist es, wenn die "werke" zuerst bei den kostenlosen plattformen wie pixabay, pexels usw. hochgeladen werden und dann auf einmal der account von dem tollen fotografen geschlossen wird.
dann nach einiger zeit erhält man dann von diesem "fotografen" über copytrack eine abmahnung? klasse sache wenn man als fotograf keine kohle rannschafft dann versucht man es eben so. und schade das copytrack nicht den "verlauf" oder besser gesagt "werdegang" des einzelnen bildes prüft.
so wird richtig kohle gemacht frag mich ob das so legal ist
greatif
15.07.2019, 15:15
Hallo Steffi,
das sehen wir genauso. Für die Ansprüche aus Urheberrechtsverletzung ist es dem Grunde nach vollkommen egal, ob der Urheber professioneller Fotograf ist oder nicht, denn Geld in technisches Equipment und Zeit in die Anfertigung der Bilder investiert man jedenfalls. Zumal ja auch die Möglichkeit besteht, dass man ein Bild gar nicht lizenzieren, sondern in irgendeiner Form exklusiv verwenden will.
Die Auffinde-Quote war bei uns eigentlich zufriedenstellend. Wie Du schreibst, ist der Zeitaufwand, über die Google-Bilder-Suche selbst Nachforschungen anzustellen, leider sehr hoch bzw. unwirtschaftlich. Das Grundprinzip von Copytrack ist daher eine interessante Idee.
Leider häufen sich wohl immer mehr negative Nutzererfahrungen, sodass sich der Eindruck verstärkt, dass es sich bei Copytrack schlichtweg um keinen seriösen bzw. geeigneten Dienst handelt.
Steffi Franz
15.07.2019, 14:15
Inzwischen habe ich auch mehrere Fälle bei Copytrack gemeldet und über die Antworten, mit denen man die Fälle dort schließt, kann ich nur den Kopf schütteln. Mal wird geschlossen, weil es sich nicht um eine kommerzielle Nutzung handelt, mal, weil im Land des Delinquenten die Erfolgsquote niedrig ist usw..
Ich kritisiere ebenfalls die Praxis, dass man als Urheber Rechnungen für Lizenzen vorlegen soll. Da ich kein Fotograf bin, sondern ausschließlich Fotos anfertige für meine eigenen Websites, verkaufe ich logischerweise auch keine Lizenzen. Dennoch bin ich Urheber und habe somit einen Rechtsanspruch auf Lizenzgebühren, Schadensersatz usw. wenn jemand sich auf meinen Websites unerlaubterweise bedient und meine Fotos verwendet.
Die Auffinde-Quote finde ich zudem ebenfalls nicht gut. Mit der Google-Bilder-Suche finde ich deutlich mehr Treffer. Allerdings ist der Zeitaufwand dabei auch sehr hoch.
Schade, dass User eher keine guten Erfahrungen mit Copytrack machen. Denn das Prinzip an sich ist echt klasse und die Erfolgsprämie würde ich liebend gerne an Copytrack abtreten - wenn es doch nur Erfolge gäbe.
LG, Steffi
greatif
19.06.2019, 09:28
Hallo Ernst,
ja, das kann man durchaus so empfinden. Offenbar häuft sich die diese Einschätzung. Sich lieber einen spezialisierten Rechtsanwalt zu nehmen, halten wir auch frür das bessere Vorgehen.
Ernst Fuchs
19.06.2019, 07:35
Ich bin von Copytrack nicht nur enttäuscht, sondern komme mir betrogen vor. Eindeutige Fälle werden über Jahre nicht zum Abschluss gebracht. Auch ein Fall in Spanien wurde, obwohl rechtlich eindeutig, nicht abgeschlossen, sondern an mich zurückgereicht. Ich vermute, dass Copytrack lediglich mit Abmahnungen arbeitet und alles vermeidet was ein Risiko beinhaltet. Die Versprechungen sind eine Täuschung.
Meine Erfahrung sagt mir - Finger weg und eher einen guten Anwalt suchen.
greatif
17.01.2019, 10:13
Hallo Karsten,
was Du schreibst, können wir bestätigen. Nach unseren Erfahrungen werden von den Gerichten zur Bemessung des Lizenzschadens unterschiedliche Kriterien zugrundegelegt bzw. diese unterschiedlich gewichtet, soweit der Schaden nicht durch Vorlage einer oder mehrer Lizenzrechnungen für das betreffende Lichtbild nachgewiesen wird. Dies hat zum Hintergrund, dass das Gericht die Höhe des Schadens dann anhand konkreter Anhaltspunkte nach § 287 ZPO schätzen darf. Die Gerichte orientieren sich dann z.B. analog an Lizenzenzen für andere Lichtbilder des Geschädigten (so wie im von Dir geschilderten Fall), an der "Professionalität" des Fotografen oder auch am finanziellen und zeitlichen Aufwand für die Erstellung des betreffenden Lichtbildes. Soweit man also Schadenersatz auf Basis der MFM-Honorartabellen begehren möchte, ist die Vorlage konkreter Lizenzrechnungen in entsprechender Höhe für das betreffende Lichtbild dann sachdienlich. In unserem Fall haben wir uns jedoch aufgrund der Vorerfahrungen dazu entschieden, keine geschäftsinternen Daten, d.h. Rechnungen, an Dritte weiterzugeben.
LAPIXA haben wir noch nicht getestet.
Karsten Socher
16.01.2019, 02:06
Danke für den informativen Artikel. Ich habe sowas fast befürchtet, denn wenn Nachverfolgungen Kosten verursachen, aber der Urheber nur am Erfolg beteiligt wird, wer deckt dann die Kosten, wenn es zum Totalausfall kommt. Insbesondere bei Verfolgungen im Ausland.
Ich habe übrigens auf der Website eines Anwalts gelesen, dass in einem von ihm vertretenden Fall das Gericht nicht die MFM anerkannt hat sondern die Vorlage Ähnlicher Lizenzrechnungen. Nicht jeder berechnet nach MFM sondern günstiger und könnte sich dadurch bereichern. Allerdings basierten alle Rechnungen auf MFM so das die geforderte Summe anerkannt wurde auf Umwegen. Daher kann es gut möglich sein, dass Gerichte solche Rechnungen sehen wollen.
Habt ihr sich andere Plattforrmen wie zum Beispiel LAPIXA getestet?