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COPYTRACK - Erfahrungsbericht

Montag, 07.01.2019

Durchsetzung von Bildrechten ohne finanzielles oder rechtliches Risiko?

von greatif

Fast jeder pro­fes­si­o­nel­le oder am­bi­tio­nier­te (Hobby-)Fo­to­graf, der seine Werke auch im In­ter­net ver­öf­fent­licht, kennt das Pro­blem: Bil­der, die man mit viel Auf­wand er­stellt hat, wer­den ein­fach von an­de­ren ko­piert und ver­wen­det, ohne dass diese hier­für eine Er­laub­nis ein­ho­len ge­schwei­ge denn eine Li­zenz er­wer­ben. Zudem er­folgt die un­er­laub­te Ver­wen­dung der Bil­der meist auch noch in Ge­winn­er­zie­lungs- bzw. Ge­winn­stei­ge­rungs­ab­sicht. Die un­be­rech­tig­ten Ver­wen­der wol­len sich also zu Las­ten des Fo­to­gra­fen be­rei­chern oder zu­min­dest in ir­gend­ei­ner Weise bes­ser­stel­len. Um­gangs­sprach­lich wer­den sol­che Fälle als sog. "Bil­der­klau" be­zeich­net, ju­ris­tisch han­delt es sich dabei um Ur­he­ber­rechts­ver­let­zun­gen.

Es stellt sich also die Frage, wie ge­schä­dig­te Fo­to­gra­fen gegen sol­che Ur­he­ber­rechts­ver­let­zer vor­ge­hen kön­nen.

Ein Lö­sung dafür möch­te das Un­ter­neh­men CO­PY­TRACK an­bie­ten, das damit wirbt, sich ohne fi­nan­zi­el­les oder recht­li­ches Ri­si­ko für die Bild­rech­te von Fo­to­gra­fen ein­zu­set­zen und glo­bal für deren Durch­set­zung zu kämp­fen.

CO­PY­TRACK trägt Ihr kom­plet­tes Ri­si­ko

Den Vor­teil der ei­ge­nen Dienst­leis­tung ge­gen­über an­walt­li­cher Rechts­ver­fol­gung sieht Co­py­track u.a. darin, dass ein An­walt nicht meh­re­re Fälle gleich­zei­tig be­a­r­bei­ten könne und man im Falle des Ob­sie­gens mög­li­cher­wei­se einen Kun­den ver­prel­le.

Trotz die­ser frag­wür­di­gen Ar­gu­men­ta­ti­on steht je­den­falls unter dem Strich die Mes­sage, der Fo­to­graf habe mit Co­py­track die Mög­lich­keit, ri­si­ko­los und glo­bal gegen Ur­he­ber­rechts­ver­let­zun­gen vor­zu­ge­hen.

Ob dem so ist, haben wir über einen Zeit­raum von meh­re­ren Mo­na­ten ge­tes­tet.

 

An­mel­dung und Suche

CO­PY­TRACK - Ge­stoh­le­ne Bil­der Fin­den & Co­py­right durch­set­zen

Nach der An­mel­dung auf https://www.co­py­track.com/de hat man dann die Mög­lich­keit, sog. "Samm­lun­gen" an­zu­le­gen und dort Bil­der hoch­zu­la­den, nach denen im In­ter­net ge­sucht wer­den soll. Das Bild-Limit liegt zu­nächst bei 1.000 Bil­dern, kann je­doch auch er­wei­tert wer­den. Samm­lun­gen und ein­zel­ne Bil­der kön­nen ver­schlag­wor­tet, d.h. mit sog. Tags ver­se­hen wer­den. Au­ßer­dem las­sen sich Do­mains whi­te­lis­ten, um diese von der Suche aus­zu­neh­men.

Be­reits kurz nach­dem wir Bild­ma­te­ri­al hoch­ge­la­den und un­se­re Whi­te­list ein­ge­rich­tet hat­ten, lie­fer­te die Suche tat­säch­lich meh­re­re Tref­fer.

Für jeden Tref­fer muss der Nut­zer dann zu­nächst zu über­prü­fen, ob tat­säch­lich eine Über­ein­stim­mung zwi­schen dem hoch­ge­la­de­nen und dem ge­fun­de­nen Bild vor­liegt und ob es sich ggf. um eine le­ga­le oder il­le­ga­le Ver­wen­dung han­delt. 

Stellt sich letzt­lich die Ver­wen­dung eines ge­fun­de­nen Bil­des als il­le­gal her­aus, kann der Nut­zer dann einen Fall er­öff­nen und Co­py­track damit be­auf­tra­gen, dem Ver­let­zer ein Nach­li­zen­zie­rungs­an­ge­bot zu un­ter­brei­ten. Den Ver­lauf der je­wei­li­gen Fall­be­a­r­bei­tung kann der Nut­zer unter "Fälle" / "Be­a­r­bei­tung" ein­se­hen.

 

Die Fälle

Nach kur­z­er Zeit lagen drei Bild-Funde, für die wir je­weils (selbst) keine Li­zenz ver­ge­ben hat­ten. Jedes der Bil­der wurde dabei für kom­mer­zi­el­le Zwe­cke ge­nutzt. Ent­spre­chend wur­den von uns drei Fälle ein­ge­rich­tet. Im ers­ten Fall wurde eines un­se­rer Bil­der von einem Re­stau­rant- und Ho­tel­füh­rer ge­nutzt, im zwei­ten Fall von einem Hoch­zeit­spor­tal und im drit­ten Fall von einer In­vest­ment und Ma­nage­ment Firma in Spa­ni­en.

 

Die Fall­be­a­r­bei­tung

Über­sicht über den Ver­lauf einer Fall­be­a­r­bei­tung

Nach Er­öff­nung eines Fal­les wird von Co­py­track zu­nächst ein Nach­li­zen­zie­rungs­an­ge­bot an den je­wei­li­gen Ver­let­zer ver­sen­det. Führt dies nicht zum ge­wünsch­ten Er­folg, wird da­nach eine E-Mail zur Er­in­ne­rung ver­sen­det.

Im Fall des Re­stau­rant- und Ho­tel­füh­rers stell­te sich im Zuge des­sen her­aus, dass das Bild von einem zur Nut­zung be­rech­tig­ten Ga­s­tro­no­mie­be­trieb dort­hin wei­ter­ge­reicht wurde. Die An­ge­le­gen­heit wurde dar­auf­hin ein­ver­nehm­lich ge­klärt und der Fall ge­schlos­sen.

Im Fall des Hoch­zeit­spor­tals er­folg­te weder auf das Nach­li­zen­zie­rungs­an­ge­bot noch auf die Er­in­ne­rungs-E-Mail hin eine Re­ak­ti­on. Co­py­track teil­te uns dar­auf­hin mit, dass das An­ge­bot aus­ge­lau­fen sei und der Fall jetzt über­prüft und die nächs­ten Schrit­te ein­ge­lei­tet wür­den. Etwa ein hal­b­es Jahr nach Ein­rich­tung des Fal­les teil­te Co­py­track uns dann wei­ter mit:

Lei­der müs­sen wir die Nach­ver­fol­gung ein­stel­len, da wir keine la­dungs­fä­hi­ge Adres­se des Op­po­nen­ten aus­fin­dig ma­chen konn­ten. Soll­ten Sie in der Lage sein, eine Po­st­adres­se aus­fin­dig zu ma­chen, dann las­sen Sie uns diese gerne ge­mein­sam mit einem Quel­len­link zu­kom­men, dann kön­nen wir den Fall gerne wie­der­er­öff­nen. Vie­len Dank für Ihr Ver­ständ­nis.

Wir setz­ten Co­py­track dar­auf­hin in Kennt­nis, dass sich durch eine drei­mi­nü­ti­ge Re­cher­che im Han­dels­re­gis­ter die An­schrift und der voll­stän­di­ge Name des Ge­schäfts­füh­rers der be­tref­fen­den Ge­sell­schaft fest­stel­len ließ. Co­py­track sah den­noch keine Mög­lich­keit, um eine Zu­stel­lung zu be­wir­ken und stell­te sich letzt­lich auf den Stand­punkt:

Wir haben be­reits ver­sucht, unser Nach­li­zen­zie­rungs­an­ge­bot an die An­schrift, die im Han­dels­re­gis­ter an­ge­führt ist, zu ver­sen­den. Da diese nicht an­ge­kom­men ist, müs­sen wir davon aus­ge­hen, dass dort nie­mand un­se­re Post ent­ge­gen­nimmt. Des Wei­te­ren ist die im Han­dels­re­gis­ter an­ge­führ­te An­schrift mit einem Ver­merk "Ohne Ge­währ", was durch­aus be­deu­ten kann, dass diese Adres­se nicht mehr gül­tig ist.

Wir ken­nen die Pri­va­t­an­schrif­ten der Ge­schäfts­füh­rer nicht, und kön­nen keine Kos­ten für die Re­cher­che die­ser auf­neh­men. Soll­test du diese her­aus­fin­den kön­nen, kön­nen wir den Fall gern wie­der auf­neh­men. An­sons­ten kön­nen wir dir gern an­bie­ten, dir die ge­si­cher­ten Be­wei­se zu­kom­men zu las­sen, dann könn­test du dem gan­zen selbst nach­ge­hen.

Über ein hal­b­es Jahr nach Er­öff­nung des Fal­les wurde die­ser dann ein­fach ge­schlos­sen.

(Einem an­walt­li­chen Ver­tre­ter wäre wohl klar ge­we­sen, dass es einen zu­min­dest ab­mahn­fä­hi­gen Ver­stoß so­wohl gegen die Vor­schrif­ten des HGB als auch des UWG dar­stellt, wenn eine im Han­dels­re­gis­ter hin­ter­leg­te An­schrift nicht den tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­sen ent­spricht. Dann wäre wohl auch klar ge­we­sen, dass nach den Vor­schrif­ten über die förm­li­che Zu­stel­lung (§§ 166 bis 195 ZPO) gem. § 177 ZPO das Schrift­stück der Per­son, der zu­ge­stellt wer­den soll (hier an den Ge­schäfts­füh­rer einer GmbH gem. §§ 35 Abs. 1 S. 1, 37 Abs. 1 S. 1 GmbHG), an jedem Ort über­ge­ben wer­den kann, an dem sie an­ge­trof­fen wird - also auch an der Pri­va­t­an­schrift des GmbH-Ge­schäfts­füh­rers; diese wie­der­um wäre dann wohl zur Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz­ansprü­chen - unter Vor­la­ge des Nicht­zu­stel­lungs­ver­merks - bei ent­spre­chen­den Be­hör­den er­mit­telt wor­den. Ent­spre­chen­de Kos­ten wären dem Ver­let­zer wohl als Rechts­ver­fol­gungs­kos­ten auf­er­legt wor­den.)

Chat mit den Mit­a­r­bei­tern von CO­PY­TRACK

Auch jedem Nicht-Ju­ris­ten dürf­te klar sein, dass sich eine Ge­sell­schaft nicht ein­fach hin­ter einer falschen Adres­se im Han­dels­re­gis­ter ver­ste­cken kann, um der Gel­tend­ma­chung be­rech­tig­ter Ansprü­che zu ent­ge­hen.

Co­py­track möch­te aber of­fen­bar schlicht­weg ge­ra­de kein (Kos­ten-)Ri­si­ko für seine Nut­zer über­neh­men, son­dern sich auf das Ver­sen­den von Nach­li­zen­zie­rungs­an­ge­bo­ten und ggf. ent­spre­chen­den Er­in­ne­rungs-E-Mails be­schrän­ken.

Im Fall der spa­ni­schen In­vest­ment und Ma­nage­ment Firma teil­te uns Co­py­track etwa zwei Mo­na­te nach Er­öff­nung des Fal­les mit:

This is a pri­va­te, non com­mer­ci­al web­pa­ge. CO­PY­TRACK does not pur­sue claims against pri­va­te in­di­vi­du­als.The­re­fo­re, we are un­a­ble to ac­cept this claim.

Eine er­staun­li­che Ein­schät­zung, denn be­sag­te Firma wirbt auf der be­tref­fen­den In­ter­net­prä­senz mit dem Text:

Als Un­ter­neh­mens­be­ra­tungs­ge­sell­schaft bie­tet ... spe­zi­ell deut­schen Un­ter­neh­mern und In­ves­to­ren in­te­gra­le Lö­sun­gen bei Fir­men­grün­dun­gen, Ge­schäfts­ex­pan­si­o­nen und Ver­mö­gens­be­treu­ung in Spa­ni­en und La­tein­ame­ri­ka an, da wir in bei­den Rechts­ge­bie­ten zu­hau­se sind.

... ist Ihr Ex­per­te auf Ge­bie­ten wie Im­mo­bi­li­en-, und Un­ter­neh­men­s­in­ves­ti­ti­o­nen, Pro­jekt­ent­wick­lun­gen und -ma­nage­ment, er­neu­er­ba­re Ener­gi­en, Fi­nan­zin­ves­ti­ti­o­nen und auch, ins­be­son­de­re, auf dem Fach­ge­biet des län­der­über­grei­fen­den Steu­er­we­sens (Dop­pel­be­steu­e­rungs­ab­kom­men).

Kurz­um: Kom­mer­zi­el­ler geht's gar nicht.

Wir teil­ten Co­py­track dem­ent­spre­chend mit:

... is not a pri­va­te, non com­mer­ci­al web­pa­ge. On the web­si­te is writ­ten, that this "COM­PA­NY" is a "Un­ter­neh­mens­be­ra­tungs­ge­sell­schaft", in eng­lish "ma­nage­ment con­sul­tan­cy com­pa­ny". This IS a com­mer­ci­al com­pa­ny.

Dar­auf­hin wur­den dann doch zu­nächst ein Nach­li­zen­zie­rungs­an­ge­bot sowie spä­ter eine Er­in­ne­rungs-E-Mail ver­sen­det, die lei­der auch hier ohne Er­folg blie­ben. Etwa drei Mo­na­te nach Er­öff­nung des Fal­les wurde uns dann mit­ge­teilt, dass nun die nächs­ten Schrit­te ein­ge­lei­tet wür­den.

Nach­dem in der Fol­ge­zeit "nächs­te Schrit­te" nicht fest­stell­bar waren, frag­ten wir - sie­ben Mo­na­te nach Er­öff­nung des Fal­les und vier Mo­na­te nach dem Aus­lauf des Nach­li­zen­zie­rungs­an­ge­bo­tes - nach dem Sach­stand. Co­py­track teil­te uns dar­auf­hin mit:

Wir wür­den nun recht­li­che Schrit­te gegen den Bild­ver­wen­der ein­lei­ten.

Hier­für soll­ten wir zu­nächst meh­re­re Rech­nun­gen für das be­tref­fen­de Licht­bild vor­le­gen, da der Fall nun auch vor Ge­richt gehen könne.

Wir frag­ten dar­auf­hin nach, ob dies be­deu­tet, dass in den letz­ten Mo­na­ten ein­fach nichts pas­siert ist. Zu­gleich er­laub­ten wir uns den Hin­weis, dass (nach deut­schem Recht) im Falle einer ge­richt­li­chen Gel­tend­ma­chung die rich­ter­li­che Scha­dens­schät­zung nach § 287 ZPO auch mög­lich ist, ohne dass es der Vor­la­ge einer kon­kret er­teil­ten Li­zenz be­da­rf (Stich­wort: Li­zenzana­lo­gie).

Auf un­se­re Nach­fra­ge hin ent­schul­dig­te man sich dann für "die Ver­zö­ge­rung der Be­a­r­bei­tung" und be­stand zu­gleich auf die Vor­la­ge kon­kre­ter Li­zen­zen.

An die­ser Stel­le war für uns dann die An­ge­le­gen­heit be­en­det, denn im Hin­blick auf die ge­schil­der­ten vor­an­ge­gan­ge­nen Er­fah­run­gen, haben wir uns ent­schlos­sen keine ge­schäfts­in­ter­nen Un­ter­la­gen an Co­py­track zu über­las­sen.

 

Fazit:

Die Co­py­track-Sea­rch-En­gi­ne ar­bei­tet tat­säch­lich sehr gut und stellt ein kom­for­t­a­bles In­stru­ment dar, um un­er­laub­te Bild­ko­pi­en im In­ter­net aus­fin­dig zu ma­chen. Die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Co­py­track-Mit­a­r­bei­tern über die in­ter­ne Chat-Funk­ti­on ist sehr schnell, sehr freund­lich und vor allem auch in­di­vi­du­ell (d.h. man er­hält keine stan­dar­di­sier­ten Ant­wort-Text­bau­stei­ne). Die Mit­a­r­bei­ter sind je­doch nicht ju­ris­tisch ge­schult und hal­ten im Zwei­fel Rück­spra­che mit dem "Legal Team" - was auch immer sich da­hin­ter ver­ber­gen mag... Die Co­py­track-Platt­form an sich wäre also gut ge­eig­net, um Ur­he­ber­rechts­ver­let­zun­gen zu fin­den und ef­fek­tiv zu ver­fol­gen.

Die ei­gent­li­che Fall­be­a­r­bei­tung ist al­ler­dings, wie die ge­schil­der­ten Er­fah­run­gen zei­gen, aus un­se­rer Sicht wenig se­ri­ös. Das da­hin­ter­ste­hen­de Ge­schäfts­mo­dell ist of­fen­bar nicht dar­auf aus­ge­rich­tet, Ur­he­ber­rechts­ver­let­zun­gen tat­säch­lich kon­se­quent(!) zu ver­fol­gen, son­dern mit wenig Auf­wand, d.h. durch Ver­sen­den eines Nach­li­zen­zie­rungs­an­ge­bo­tes und einer Er­in­ne­rungs-E-Mail, Geld zu ver­die­nen. Wenn der Ein­satz von Co­py­track für die Bild­rech­te des Fo­to­gra­fen be­reits dann endet, wenn ir­gend­wo eine falsche Adres­se hin­ter­legt ist oder wenn nach Ab­lauf eines Nach­li­zen­zie­rungs­an­ge­bo­tes ein­fach nichts mehr pas­siert, dann kann nicht von In­ter­es­sens­wahr­neh­mung ge­schwei­ge denn von Rechts­ver­fol­gung spre­chen.

Es wäre sogar zu über­le­gen, ob man sich nicht viel­leicht selbst da­durch scha­det, wenn man Rech­te­ver­let­zer durch der­ar­ti­ge Nach­li­zen­zie­rungs­an­ge­bo­te quasi "warnt" und da­durch eine ggf. spä­te­re an­walt­li­che Rechts­ver­fol­gung zu­min­dest er­schwert.

Wer als Fo­to­graf seine be­rech­tig­ten Ansprü­che ge­gen­über Rechts­ver­let­zern se­ri­ös durch­set­zen möch­te oder ggf. sogar muss, für den bleibt die In­an­spruch­nah­me an­walt­li­cher Hilfe al­ter­na­tiv­los.

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17 Kommentare


 greatif
greatif
27.07.2023, 20:18

Hallo Christian,

in diesem Artikel geht es ja schwerpunktmäßig um die "Durchsetzung von Bildrechten" und nicht um das Auffinden von Verwendungen im Internet. Und hier wirbt Copytrack eben dafür, sich ohne fi­nan­zi­el­les oder recht­li­ches Ri­si­ko für die Bild­rech­te von Fo­to­gra­fen ein­zu­set­zen und glo­bal für deren Durch­set­zung zu kämp­fen. (Im Übrigen haben wir ja auch in unserem Fazit festgestellt, dass die Co­py­track-Sea­rch-En­gi­ne tat­säch­lich sehr gut arbeitet und ein kom­for­t­a­bles In­stru­ment darstellt, um un­er­laub­te Bild­ko­pi­en im In­ter­net aus­fin­dig zu ma­chen.) Dieses Durchsetzen von Ansprüchen aus unberechtigten Verwendungen über Copytrack funktioniert nach unseren Erfahrungen - und wie die Kommentare zeigen auch zahlreicher anderer Nutzer - leider nicht zufriedenstellend.
Was wir jedenfalls bestätigen können ist die gravierende Zunahme von Urheberrechtsverletzungen in den letzten Jahren.

MaxFlags GmbH
MaxFlags GmbH
27.07.2023, 19:29

Ich bin Gründer und Geschäftsführer der MaxFlags GmbH, und vertreibe europaweit Flaggen und Fahnen in fünf Onlineshops. Copytrack nutze ich seit einigen Wochen für 15000 Produktfotos. Das mein Unternehmen von Bilderklau betroffen ist, war mir/uns nicht neu. Welche Dimensionen der Diebstahl über die letzten Jahre angenommen hat, war mir aber überhaupt nicht klar.

Copytrack findet unfassbar viele Onlineshops, Nachrichten- und Firmen-Webseiten mit unserem Bildmaterial. Bisher haben wir nur die Webseiten angeschrieben, die uns in der Google Suche als Konkurrenz-Seiten aufgefallen sind, bei einer Suche nach den Keywords zu denen wir ranken möchten (z. B. Norwegen Flagge). Onlineshops haben wir freundlich inkl. Fristsetzung mit der Bitte um Löschung oder Nachlizenzierung durch uns per E-Mail angeschrieben. Nach Fristablauf haben wir einen DMCA Takedown Request bei Google eingereicht, damit der betreffende Onlineshop nicht mehr mit uns in der Google Suche konkurrieren kann. Jeder dieser Vorgänge ist so was von ätzend und zeitraubend. Viele E-Mails werden einfach nicht beantwortet, oder Google fordert zusätzliche Belege für die Urheberschaft etc... Copytrack ist für uns eine unheimliche Zeitersparnis.

Aus Erfahrungen mit anderen Rechtsstreitigkeiten (kein Fotoklau) kann ich nicht empfehlen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Eine Rechtsschutzversicherung, mit der man proaktiv klagen kann, ist mir nicht bekannt. Ich kenne nur Versicherungen mit Selbstbeteiligung pro Fall, die Leistungen erbringen, wenn man selbst verklagt wird. Ich würde immer einen DMCA Takedown Request bevorzugen. Tipp: Nach "dmca dashboard" bei Google suchen.

Beste Grüße,
Christian Radny

Marcus Lausch
Marcus Lausch
21.06.2022, 20:43

Funktioniert überhaupt nicht gut. Als Webdesigner habe ich für eine Webseite die Bilder lizenziert und als Portfolio ein Screenshot der Startseite. Jetzt der Witz, das ist nur als Button drin. Die Grafik hat 320 x 200 px. Dadurch das ja aber nicht um das Bild geht, sondern die gesamte Webseite im Screenshot drin ist, kann man sich vorstellen, wie klein das Bild ist. Die Welt verblödet ohne Ende.

 greatif
greatif
24.02.2020, 11:35

Hallo Michael,

vielen Dank für Deine Schilderung. In Deinem Fall scheinen wohl zumindest in der Vergangenheit einige Fälle erfolgreich durch Copytrack erledigt worden zu sein. In unseren eigenen Angelegenheiten war die Bearbeitung eröffneter Fälle von Anfang an nicht zufriedenstellend. So ist auch der Tenor des feedsbacks, das wir zu diesem Thema erhalten haben. Gleichwohl zeigen offenbar auch Deine Erfahrungen, dass es sich um kein seriöses Geschäftsmodell handelt, sodass es im Ergebnis dabei bleiben muss, dass man besser beraten ist, (gleich) anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man Urheberrechtsverletzungen konsequent verfolgen möchte.

Michael Döring
Michael Döring
24.02.2020, 10:40

Ich habe vor kurzem meine Bilder bei copytrack in Ermangelung von Ergebnissen seit über 12 Monaten gelöscht.

Nach schnellen Anfangserfolgen in den Jahren 2017 und 2018 konnte ich seit Januar 2019 keinerlei Zahlung mehr verzeichnen.
Es sind Fälle aus den Jahren 2017 bis 2019 offen ohne das irgendein Fortschritt erzielt wurde.

Nach dem die letzte Meldung ("eingereichter Fall") 2020 vier Wochen ohne jede Bearbeitung blieb habe ich die Konsequenz gezogen.
Wozu wöchentlich Funde prüfen (bis zu 50), die zu 90 und mehr Prozent keine Erfolgsaussicht haben (das könnte copytrack maschinell regeln), wenn die verwertbaren Funde keinen Fortschritt und keine Ergebnisse mehr bringen?
Da schmeißt man schlechtem Geld (mangelnder Erfolg) gutes hinterher (Arbeitszeit).

Fazit:
Es macht zur Zeit nicht den Eindruck, dass copytrack noch seiner Arbeit nachgeht.

 greatif
greatif
14.02.2020, 13:09

Hallo Stefan,

wir sind mittlerweile auch endgültig davon abgekommen, derartige Dienste auszuprobieren. Rechteverfolgung und -durchsetzung ist praktisch immer mit (insb. finanziellem) Aufwand verbunden, sodass Dienste, die dies für "lau" übernehmen wollen, schon deshalb nicht seriös arbeiten können. Es bleiben aus unserer Sicht im Grunde zwei Möglichkeiten: Eine gewerbliche Rechtschutzversicherung abzuschließen und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder sein Bildmaterial durch eine seriöse Bildagentur vermarkten zu lassen, welche dann auch Rechtsverletzugen verfolgt bzw. verfolgen lässt. Für Hochzeitsfotografen, die schwerpunktmäßig Bildmaterial nach individuellen Kundenaufträgen liefern, bietet sich wohl leider nur die erste Möglichkeit an.
Eure Bilder auf https://www.hessbeck.de/ gefallen uns übrigends sehr gut. :-)

Stefan Becker
Stefan Becker
14.02.2020, 12:12

Ich kann die Erfahrungen sowohl im Beitrag als auch in den Kommentaren ebenfalls bestätigen. Es gibt in Summe kaum eine nennenswerte Erfolgsquote bei den eingereichten Fällen. Ich habe offene Fälle, die sich bis dato über mehr als 1 Jahr hinziehen. Letztlich scheint das Geschäftsmodell hier tatsächlich auf "wenig Aufwand, mit maximaler Marge" zu sein. Ich gehe davon aus, dass Copytrack genauso unbedeutend werden wird wie zuvor Lapixa, die das gleiche Geschäftsmodell verfolgen.

 greatif
greatif
27.11.2019, 00:05

Hallo Willy,

das, was Du schilderst, bestätigen uns (neben unseren eigenen Erfahrungen) sehr viele Fotografen, die Copytrack nutzen bzw. genutzt haben.
Unserer Meinung nach sollte man deshalb nicht nur bei komplexen oder größeren Urheber- und/oder Nutzungsrechtvergehen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, sondern gleich von Anfang an in jeder Angelegenheit dieser Art, in der man seine Rechte durchsetzen möchte.

Willy Randt
Willy Randt
26.11.2019, 15:51

Hallo,

meine Erfahrungen sind ebenfalls eher negativ: die Verfahren ziehen sich unendlich hin. Nix passiert und wenn doch, hat man mehrfach angeschrieben.
Bei mir zieht sich ein Fall seit 2016 in unerträglichem Schneckentempo hin. Bei komplexen oder größeren Urheber- und/oder Nutzungsrechtvergehen
empfehle ich, einen Fachanwalt zu suchen um effektiver und schneller zum Ziel zu kommen.

 greatif
greatif
15.08.2019, 00:34

Hallo Martin,

das ist ein sehr interessanter Punkt, den Du da ansprichst.
Tatsächlich haben wir auch schon von Fällen gehört, in denen "Fotografen" ihre "Werke" zunächst auf entsprechenden Plattformen unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben, diese Bilder dort irgendwann verschwanden und dann nach einiger Zeit von Verwendern ein Lizenzschadenersatz bzw. eine entgeltliche Nachlizenzierung sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt wurde. Durchaus denkbar, dass dies ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen könnte. Es müsste sich jedoch wohl zumindest die Absicht belegen lassen, dass hierdurch die Verwender finanziell geschädigt werden sollten. Jedenfalls ist so etwas wenig seriös.
Wenn die Copytrack-Plattform hierfür missbraucht werden sollte, läge die Verantwortlichkeit dafür jedoch aus unserer Sicht zumindest weit überwiegend bei den entsprechenden Nutzern, denn diese müssen Angaben zu ihren Bildern machen und können z.B. auch White-Listen erstellen. Ob die Nutzer richtige oder falsche Angaben machen und ob ein bestimmtes Bild schon einmal auf irgendeiner Plattform eingestellt war, dürfe sich für Copytrack nur schwerlich überprüfen lassen.
Deine Überlegung bestätigt jedoch die Notwendigkeit, für jedes verwendete fremde Bild einen Quellennachweis (z.B. durch Screenshot) zu führen, um im Zweifelsfall die ordnungs- bzw. lizenzgemäße Verwendung nachweisen zu können.

martin mueller
martin mueller
14.08.2019, 18:30

lustig ist es, wenn die "werke" zuerst bei den kostenlosen plattformen wie pixabay, pexels usw. hochgeladen werden und dann auf einmal der account von dem tollen fotografen geschlossen wird.

dann nach einiger zeit erhält man dann von diesem "fotografen" über copytrack eine abmahnung? klasse sache wenn man als fotograf keine kohle rannschafft dann versucht man es eben so. und schade das copytrack nicht den "verlauf" oder besser gesagt "werdegang" des einzelnen bildes prüft.

so wird richtig kohle gemacht frag mich ob das so legal ist

 greatif
greatif
15.07.2019, 15:15

Hallo Steffi,

das sehen wir genauso. Für die Ansprüche aus Urheberrechtsverletzung ist es dem Grunde nach vollkommen egal, ob der Urheber professioneller Fotograf ist oder nicht, denn Geld in technisches Equipment und Zeit in die Anfertigung der Bilder investiert man jedenfalls. Zumal ja auch die Möglichkeit besteht, dass man ein Bild gar nicht lizenzieren, sondern in irgendeiner Form exklusiv verwenden will.
Die Auffinde-Quote war bei uns eigentlich zufriedenstellend. Wie Du schreibst, ist der Zeitaufwand, über die Google-Bilder-Suche selbst Nachforschungen anzustellen, leider sehr hoch bzw. unwirtschaftlich. Das Grundprinzip von Copytrack ist daher eine interessante Idee.
Leider häufen sich wohl immer mehr negative Nutzererfahrungen, sodass sich der Eindruck verstärkt, dass es sich bei Copytrack schlichtweg um keinen seriösen bzw. geeigneten Dienst handelt.

Steffi Franz
Steffi Franz
15.07.2019, 14:15

Inzwischen habe ich auch mehrere Fälle bei Copytrack gemeldet und über die Antworten, mit denen man die Fälle dort schließt, kann ich nur den Kopf schütteln. Mal wird geschlossen, weil es sich nicht um eine kommerzielle Nutzung handelt, mal, weil im Land des Delinquenten die Erfolgsquote niedrig ist usw..

Ich kritisiere ebenfalls die Praxis, dass man als Urheber Rechnungen für Lizenzen vorlegen soll. Da ich kein Fotograf bin, sondern ausschließlich Fotos anfertige für meine eigenen Websites, verkaufe ich logischerweise auch keine Lizenzen. Dennoch bin ich Urheber und habe somit einen Rechtsanspruch auf Lizenzgebühren, Schadensersatz usw. wenn jemand sich auf meinen Websites unerlaubterweise bedient und meine Fotos verwendet.

Die Auffinde-Quote finde ich zudem ebenfalls nicht gut. Mit der Google-Bilder-Suche finde ich deutlich mehr Treffer. Allerdings ist der Zeitaufwand dabei auch sehr hoch.

Schade, dass User eher keine guten Erfahrungen mit Copytrack machen. Denn das Prinzip an sich ist echt klasse und die Erfolgsprämie würde ich liebend gerne an Copytrack abtreten - wenn es doch nur Erfolge gäbe.

LG, Steffi

 greatif
greatif
19.06.2019, 09:28

Hallo Ernst,

ja, das kann man durchaus so empfinden. Offenbar häuft sich die diese Einschätzung. Sich lieber einen spezialisierten Rechtsanwalt zu nehmen, halten wir auch frür das bessere Vorgehen.

Ernst Fuchs
Ernst Fuchs
19.06.2019, 07:35

Ich bin von Copytrack nicht nur enttäuscht, sondern komme mir betrogen vor. Eindeutige Fälle werden über Jahre nicht zum Abschluss gebracht. Auch ein Fall in Spanien wurde, obwohl rechtlich eindeutig, nicht abgeschlossen, sondern an mich zurückgereicht. Ich vermute, dass Copytrack lediglich mit Abmahnungen arbeitet und alles vermeidet was ein Risiko beinhaltet. Die Versprechungen sind eine Täuschung.

Meine Erfahrung sagt mir - Finger weg und eher einen guten Anwalt suchen.

 greatif
greatif
17.01.2019, 10:13

Hallo Karsten,

was Du schreibst, können wir bestätigen. Nach unseren Erfahrungen werden von den Gerichten zur Bemessung des Lizenzschadens unterschiedliche Kriterien zugrundegelegt bzw. diese unterschiedlich gewichtet, soweit der Schaden nicht durch Vorlage einer oder mehrer Lizenzrechnungen für das betreffende Lichtbild nachgewiesen wird. Dies hat zum Hintergrund, dass das Gericht die Höhe des Schadens dann anhand konkreter Anhaltspunkte nach § 287 ZPO schätzen darf. Die Gerichte orientieren sich dann z.B. analog an Lizenzenzen für andere Lichtbilder des Geschädigten (so wie im von Dir geschilderten Fall), an der "Professionalität" des Fotografen oder auch am finanziellen und zeitlichen Aufwand für die Erstellung des betreffenden Lichtbildes. Soweit man also Schadenersatz auf Basis der MFM-Honorartabellen begehren möchte, ist die Vorlage konkreter Lizenzrechnungen in entsprechender Höhe für das betreffende Lichtbild dann sachdienlich. In unserem Fall haben wir uns jedoch aufgrund der Vorerfahrungen dazu entschieden, keine geschäftsinternen Daten, d.h. Rechnungen, an Dritte weiterzugeben.
LAPIXA haben wir noch nicht getestet.

Karsten Socher
Karsten Socher
16.01.2019, 02:06

Danke für den informativen Artikel. Ich habe sowas fast befürchtet, denn wenn Nachverfolgungen Kosten verursachen, aber der Urheber nur am Erfolg beteiligt wird, wer deckt dann die Kosten, wenn es zum Totalausfall kommt. Insbesondere bei Verfolgungen im Ausland.

Ich habe übrigens auf der Website eines Anwalts gelesen, dass in einem von ihm vertretenden Fall das Gericht nicht die MFM anerkannt hat sondern die Vorlage Ähnlicher Lizenzrechnungen. Nicht jeder berechnet nach MFM sondern günstiger und könnte sich dadurch bereichern. Allerdings basierten alle Rechnungen auf MFM so das die geforderte Summe anerkannt wurde auf Umwegen. Daher kann es gut möglich sein, dass Gerichte solche Rechnungen sehen wollen.

Habt ihr sich andere Plattforrmen wie zum Beispiel LAPIXA getestet?

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